Haus Service Beier – Martin Beier & Team
Erich-Weinert-Straße 24
15306 Seelow
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Haus Service Beier – Martin Beier & Team, Erich-Weinert-Straße 24, 15306 Seelow – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden über die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zustande.
Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot bzw. Auftrag.
Soweit nicht anders vereinbart, werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand bzw. nach einem zuvor vereinbarten Preis berechnet.
Erforderliche Zusatzarbeiten, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, werden dem Kunden vor ihrer Durchführung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer wird entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und nach den Umständen des jeweiligen Auftrags angemessen aus.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden können.
Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen mitzuteilen, soweit diese für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, können zu einer angemessenen Verschiebung des Ausführungstermins führen.
Bei Entrümpelungs- und Räumungsarbeiten hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, eindeutig gekennzeichnet oder vor Beginn der Arbeiten entfernt werden.
Der Auftragnehmer darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die zur Entsorgung bereitgestellten Gegenstände entsprechend dem Auftrag entsorgt werden dürfen.
Von der Entrümpelung ausgeschlossen sind Gegenstände und Stoffe, deren Annahme, Transport oder Entsorgung besondere gesetzliche Voraussetzungen erfordert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Umfang, Art und Intensität der Reinigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Bei besonders starken Verschmutzungen, außergewöhnlichen Verschmutzungsarten oder besonderen hygienischen Anforderungen kann ein zusätzlicher Aufwand entstehen.
Der Kunde hat den Auftragnehmer auf ihm bekannte besondere Risiken oder empfindliche Oberflächen hinzuweisen.
Umbauarbeiten werden nur in dem Umfang ausgeführt, der im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde.
Arbeiten, für die besondere gesetzliche Zulassungen, Genehmigungen oder besondere Fachqualifikationen erforderlich sind, werden nur übernommen, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Rollrasen-Verlegung und Gartenarbeiten hängen das Ergebnis und die weitere Entwicklung insbesondere von Bodenbeschaffenheit, Witterung, Bewässerung und anschließender Pflege ab.
Der Auftragnehmer kann deshalb keine Garantie für ein bestimmtes Wachstumsergebnis übernehmen, soweit dieses von Umständen abhängt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Der Betreuungs-Service umfasst die individuell vereinbarten Unterstützungsleistungen, insbesondere Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und Unterstützung im Haushalt.
Der Betreuungs-Service stellt grundsätzlich keine medizinische Behandlung, Pflegeleistung oder sonstige heilberufliche Tätigkeit dar.
Der Kunde hat alle erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Auftrags zu schaffen.
Insbesondere muss der Kunde erforderliche Zugänge ermöglichen und den Auftragnehmer über ihm bekannte Gefahren, Schäden oder besondere Umstände informieren.
Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Leistungen entsprechend dem jeweiligen Vertrag zu erbringen.
Stellt der Kunde einen Mangel fest, soll er diesen möglichst unverzüglich mitteilen und dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und – soweit erforderlich – zur Nacherfüllung geben.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, können zu einer angemessenen Verschiebung des Termins führen.
Der Auftragnehmer hält für einen verbindlich vereinbarten Auftrag Personal, Arbeitszeit und gegebenenfalls Material sowie Fahrzeuge und sonstige Betriebsmittel bereit. Eine kurzfristige Absage kann deshalb zu einem erheblichen Ausfall führen.
Der Kunde kann einen verbindlich erteilten Auftrag grundsätzlich bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei absagen.
Bei einer Absage innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, sofern ihm durch die kurzfristige Absage ein Schaden oder Aufwendungsausfall entsteht.
Bei einer Absage gelten folgende pauschalierte Ausfallbeträge:
Die jeweilige Pauschale wird nur verlangt, soweit dies im konkreten Fall gesetzlich zulässig ist und dem Auftragnehmer durch die Absage ein entsprechender Schaden oder Aufwendungsausfall entsteht.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden bzw. der gesetzlich zulässige Betrag zu ersetzen.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten, beispielsweise für speziell für den Auftrag beschafftes Material oder verbindlich beauftragte Fremdleistungen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zusätzlich geltend gemacht werden.
Diese Regelungen gelten nicht, soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und er dieses wirksam ausübt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Soweit ein Kunde Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht unberührt.
Dies gilt insbesondere für Verträge, die als Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zustande kommen.
Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
Der Kunde versichert, zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten berechtigt zu sein.
Bei Räumungs- und Entrümpelungsarbeiten trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass keine Gegenstände entsorgt werden sollen, an denen Rechte Dritter bestehen oder die nicht zur Entsorgung freigegeben wurden.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.